Konsultationen
Therapiesitzungen werden mündlich verbindlich festgelegt.
Wird eine Konsultation nicht spätestens 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin abgesagt, verschoben oder unentschuldigt nicht besucht, wird sie zum Stundenansatz berechnet und müssen selbst bezahlt werden (keine Krankenkassenleistung!).
Berichte, Gutachten sowie ausserordentliche Sekretariatsarbeiten zugunsten der(s) Klientin/en werden in Rechnung gestellt.
Krankenkassenleistungen geschehen auf Anordnung Ihres Hausarztes
Kosten: